Die LARI ist dafür verantwortlich, dass alle Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die sich auf an LARI-Mitgliedsorganisationen durchgeführte oder von ihnen geförderte Forschung beziehen, untersucht werden. Um sicherzustellen, dass derlei Untersuchungen unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen durchgeführt werden, unterhält die LARI die National Commission for Research Integrity (CRI).
Die CRI ist ein unabhängiges Gremium innerhalb der LARI und setzt sich aus renommierten internationalen Expertinnen und Experten für wissenschaftliche Integrität zusammen. Sie besteht derzeit aus sieben Mitgliedern (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Über uns). Die Arbeitsweise der CRI wird in den Rules of Procedure for the National Commission for Research Integrity näher beschrieben. Das wichtigste normative Leitdokument der CRI sowie der LARI im Allgemeinen ist die aktuellste Version des European Code of Conduct for Research Integrity.
Ein Verdachtsfall wissenschaftlichen Fehlverhaltens kann von jeder Person gemeldet werden, die Kenntnis über derlei Fehlverhalten oder hinreichenden Verdacht auf mögliches Fehlverhalten verfügt. Meldungen können über die Plattform unten auf dieser Seite oder schriftlich an den Generalsekretär der LARI gerichtet werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Verdachtsfall melden möchten, können Sie sich an den Generalsekretär der LARI wenden, um sich vertraulich beraten zu lassen.
Beratungen sind keine Fallmeldungen und Diskussionsinhalte werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an die CRI weitergeleitet.
Das CRI setzt sich aus internationalen Expertinnen und Experten für wissenschaftliche Integrität zusammen. Sie sind bei Untersuchungen unabhängig und nicht an Weisungen der LARI-Mitgliedsorganisationen, des LARI-Verwaltungsrats oder des LARI-Sekretariats gebunden.
Untersuchungen der CRI erfolgen unparteiisch und neutral gegenüber allen beteiligten Parteien. Die CRI handelt stets und ausschließlich als Hüterin der wissenschaftlichen Integrität. Sie ist mithin kein Advokat einer oder mehrerer der an einer Untersuchung beteiligten Parteien.
Die CRI unternimmt alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass Untersuchungen unvoreingenommen erfolgen. Mitglieder der CRI, die sich in einem Interessenkonflikt befinden könnten, werden von Untersuchungen ausgeschlossen.
Untersuchungen werden von den CRI-Mitgliedern geleitet, die über die umfassendste Expertise im betreffenden Forschungsfeld verfügen. Falls erforderlich wird die CRI von externen Expertinnen und Experten unterstützt.
Die Aufgabe der CRI besteht darin, alle Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen, die sich auf Forschung beziehen, die an LARI-Mitgliedsorganisationen durchgeführt oder von ihnen gefördert wird.
Der Zuständigkeitsbereich der CRI beschränkt sich auf die Untersuchung von Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. In Anlehnung an den European Code of Conduct for Research Integrity definieren die Rules of Procedure for the National Commission for Research Integrity wissenschaftliches Fehlverhalten wie folgt:
(i) Fabrikationen, Verfälschungen und/oder Plagiate bei der Unterbreitung, Durchführung oder Prüfung von Forschung oder bei der Berichterstattung über Forschungsergebnisse.
a.
Eine Fabrikation ist das Erfinden von Daten oder Ergebnissen sowie deren Protokollierung als wären sie real.
b.
Eine Verfälschung ist die Manipulation von Forschungsmaterialien, -geräten, -bildern oder -verfahren oder die Änderung, Auslassung oder Unterdrückung von Daten oder Ergebnissen ohne berechtigten Grund.
c.
Ein Plagiat ist die Nutzung von Worten, Arbeiten und Ideen anderer Personen ohne angemessene Angabe der ursprünglichen Quelle..
(ii) Andere inakzeptable Forschungspraktiken, die den Forschungsstand verzerren oder die Integrität des Forschungsprozesses oder der Forschenden beeinträchtigen.
Andere Formen möglichen Fehlverhaltens, wie beispielsweise Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung, Betrug, Bestechung und Korruption werden von der CRI nicht untersucht. Überdies unternimmt die CRI im Allgemeinen keine Maßnahmen, die mit dem Mandat anderer Stellen oder Behörden kollidieren würden.
Eine genaue Beschreibung des Ablaufs von Untersuchungen der CRI finden Sie in den Abschnitten 6-12 der Rules of Procedure for the National Commission for Research Integrity. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Schritte zusammen:
Gemäß der Satzung der LARI ist die CRI das einzige Gremium, das befugt ist, Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen, die sich auf Forschung beziehen, die an LARI-Mitgliedsorganisationen durchgeführt oder von ihnen gefördert wird. Der Hauptzweck die CRI als unabhängiges Gremium innerhalb der LARI einzurichten besteht darin sicherzustellen, dass Untersuchungen von Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens auf unabhängige, unparteiische und unvoreingenommene Weise durchgeführt werden können. Überdies ermöglicht die ausgewiesene Expertise der CRI-Mitglieder im Bereich der wissenschaftlichen Integrität die Identifikation geeigneter und verhältnismäßiger Maßnahmen zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis und – falls erforderlich – zur Wiederherstellung wissenschaftlicher Integrität. Auf diese Weise unterstützt die CRI die LARI-Mitgliedsorganisationen bei der Wahrnehmung ihrer institutionellen Verantwortung zur Sicherstellung und Förderung wissenschaftlicher Integrität.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen, die in den Abschlussberichten der CRI ausgesprochen werden, liegt zuvorderst bei der/den an dem Fall beteiligten LARI-Mitgliedsorganisation(en). Untersuchungen der CRI sind mithin beratende Verfahren. Um sicherzustellen dass Empfehlungen an handlungskompetenter Stelle bearbeitet werden, interagiert die CRI bei deren Kommunikation mit den Leitungsebenen der LARI-Mitgliedsorganisationen.
Da Untersuchungen der CRI beratende Verfahren sind und wissenschaftliche Integrität in erster Linie auf „soft law“, wie Verhaltenskodizes, Richtlinien und einem gemeinsamen Ethos beruht, sind weder die CRI noch die LARI im Allgemeinen befugt, rechtliche Empfehlungen auszusprechen oder Rechtsberatung zu geben.
Mit diesem Formular können Sie LARI einen Verdachtsfall wissenschaftlichen Fehlverhaltens melden.
Die Plattform zur Meldung von Fällen entspricht den höchsten Datenschutz- und Cybersicherheitsstandards.
Die Meldung kann anonym oder mit identifizierenden Informationen melden.
Die Plattform ermöglicht es Ihnen auch, nach Übersenden der Meldung mit der CRI zu kommunizieren.
Sollten Sie Fragen wissenschaftlicher Integrität haben, kommen Sie bitte in unser Büro in Belval oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
Luxembourg Agency for Research Integrity (LARI)
8, avenue des Hauts-Fourneaux (3. Stock)
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburgische Agentur für die Integrität der Forschung (LARI)
8, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
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