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Anschuldigungen wegen Fehlverhaltens in der Forschung können von jedem gemeldet werden, der Kenntnis von einem Fall von Fehlverhalten in der Forschung in einer LARI-Mitgliedseinrichtung (Universität Luxemburg, FNR, LIH, LISER, LIST) oder in der von der FNR finanzierten Forschung hat oder einen begründeten Verdacht hat.
Alle Meldungen müssen in gutem Glauben gemacht werden.
LARI schützt die Hinweisgeber („Whistleblower“) sowie alle an einer Untersuchung beteiligten Akteure (wie z.B. mitarbeitende Zeugen und die Person, auf die sich die Vorwürfe beziehen) in Übereinstimmung mit dem Gesetz und gemäß den bewährten Praktiken, die im ENRIO-Handbuch zum Schutz von Hinweisgebern in der Forschung beschrieben sind.
Weitere Informationen darüber, wie Sie eine Anschuldigung melden können, sowie den Zugang zu unserer Plattform für die Meldung von Fällen finden Sie im Abschnitt Ermittlungen.