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Die LARI untersucht über ihre Kommission für die Integrität der Forschung (CRI) Fälle, wenn und soweit sie sich auf Verstöße gegen die Integrität der Forschung beziehen, die im Europäischen Verhaltenskodex für die Integrität der Forschung als Fehlverhalten in der Forschung und andere inakzeptable Forschungspraktiken definiert sind oder den dort beschriebenen Verstößen ähneln.
Insbesondere Abschnitt 3 des Verhaltenskodexes über „Verstöße gegen die Integrität der Forschung“ ist in dieser Hinsicht von Bedeutung.
Neben dem Vorwurf der Fälschung, der Fabrikation und des Plagiats sind Beispiele für andere Arten von inakzeptablen Forschungspraktiken, die das CRI untersucht, unter anderem (aber nicht ausschließlich):

LARI untersucht keine anderen Formen des Fehlverhaltens als Verstöße gegen die Integrität der Forschung, wie oben definiert, da diese Formen des Fehlverhaltens nicht in den Aufgabenbereich der Agentur fallen.
Zu den anderen Arten von Fehlverhalten, die LARI nicht untersucht, gehören (aber nicht nur) arbeitsrechtliche Streitigkeiten, unangemessenes persönliches Verhalten (z.B. Einschüchterung am Arbeitsplatz, Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung), finanzieller Betrug, Bestechung oder Korruption.
Diese Arten von Fehlverhalten sollten den zuständigen Regulierungsstellen und Behörden gemeldet werden.
Wenn sich die an LARI gemeldeten Vorwürfe sowohl auf Fehlverhalten in der Forschung als auch auf andere Formen des Fehlverhaltens beziehen, wird LARI nur den Vorwürfen nachgehen, die sich auf Verstöße gegen die Forschungsintegrität beziehen.