Nein, da die LARI kein Gericht oder ein gerichtsähnliches System ist, gibt es auch kein formelles Berufungsverfahren.
Die Abschlussberichte der Kommission für die Integrität der Forschung (CRI) beruhen darauf, wie die CRI den Sachverhalt versteht, und enthalten die folgenden Elemente:
1) eine Zusammenfassung des Ergebnisses der Untersuchung,
2) eine Bewertung des Ergebnisses der Untersuchung, einschließlich einer klaren Aussage, ob ein Fehlverhalten in der Forschung vorlag,
3) eine Bewertung der Schwere des Forschungsfehlverhaltens, falls es stattgefunden hat,
4) Empfehlungen zu korrigierenden, wiederherstellenden und/oder präventiven Maßnahmen für die beteiligten Parteien, und
5) die aus der Untersuchung gezogenen Lehren, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen, die das Fehlverhalten in der Forschung hätten verhindern können, falls es aufgetreten wäre.
Mit anderen Worten: Die CRI entwickelt ein evidenzbasiertes Gutachten und leitet aus ihren faktischen Erkenntnissen maßgeschneiderte Empfehlungen ab, ohne jedoch im rechtlichen Sinne eine Entscheidung zu treffen oder Maßnahmen durchzusetzen.
Die CRI kann jedoch einen Fall erneut untersuchen, wenn seit dem Abschluss der ursprünglichen Untersuchung wesentliche neue Beweise verfügbar geworden sind.