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LARI ist nicht Teil des luxemburgischen Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrechtssystems.
Außerdem kann und wird LARI keine Rechtsberatung leisten.
LARI ist eine gemeinnützige Organisation, die von der Universität Luxemburg, dem luxemburgischen Nationalen Forschungsfonds (FNR), dem luxemburgischen Institut für Gesundheit (LIH), dem luxemburgischen Institut für sozioökonomische Forschung (LISER) und dem luxemburgischen Institut für Wissenschaft und Technologie (LIST) gegründet wurde. Sie führt über ihre Kommission für die Integrität der Forschung (CRI) unabhängige Untersuchungen und Ermittlungen in Fällen von mutmaßlichem Fehlverhalten in der Forschung oder anderen inakzeptablen Forschungspraktiken durch, wie sie im Europäischen Verhaltenskodex für die Integrität der Forschung definiert sind.
Die Untersuchungen werden mit Abschlussberichten abgeschlossen, in denen den beteiligten Institutionen und Akteuren Empfehlungen für Korrektur-, Wiederherstellungs- und Präventivmaßnahmen gegeben werden, wenn Fehlverhalten in der Forschung oder andere inakzeptable Forschungspraktiken festgestellt wurden.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen liegt in erster Linie bei der/den am jeweiligen Fall beteiligten LARI-Mitgliedsorganisation(en).
Weder LARI im Allgemeinen noch die CRI im Besonderen haben direkte Durchsetzungsbefugnisse.
LARI behält sich jedoch das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, um die Integrität der veröffentlichten wissenschaftlichen Aufzeichnungen zu gewährleisten, wenn Mitgliedsorganisationen und andere an einem bestimmten Fall beteiligte Akteure es versäumen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Abschluss einer Untersuchung notwendige Korrekturen, Rückzüge oder ähnliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Integrität der wissenschaftlichen Aufzeichnungen zu verlangen.